Garantie- und Gewährleistungsrichtlinie

Bei oreldino stehen die Qualität unserer Produkte, die Zufriedenheit unserer Kunden und ein zuverlässiger Kundenservice im Mittelpunkt.

Wir möchten, dass Sie unsere Möbel und Gartenprodukte langfristig und entsprechend ihren vorgesehenen Eigenschaften nutzen können.

Sollte ein erworbener Artikel nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen oder einen Mangel aufweisen, stehen Ihnen die gesetzlichen Verbraucherrechte zu.

In dieser Richtlinie erläutern wir die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, den Unterschied zwischen Gewährleistung und einer freiwilligen Garantie sowie die Vorgehensweise bei Materialfehlern, Verarbeitungsmängeln oder Funktionsstörungen.

Unsere Regelungen gelten für sämtliche bei oreldino erworbenen Produkte, darunter Gartenliegen, Gartenhäuser, Gartenboxen, Gartenbänke, Esszimmerstühle, Aufbewahrungsbänke und Adirondackstühle.

1. Geltungsbereich

Diese Garantie- und Gewährleistungsrichtlinie gilt für alle Kaufverträge zwischen oreldino und Verbrauchern über die in unserem Onlineshop angebotenen Waren.

Sie umfasst insbesondere Möbel und Gartenprodukte, die für die Nutzung in Wohnräumen, Gärten, auf Terrassen oder in anderen geeigneten Bereichen vorgesehen sind.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten unabhängig von der jeweiligen Produktkategorie.

Für einzelne Produkte können aufgrund ihrer Eigenschaften, Materialien oder vorgesehenen Verwendung zusätzliche produktspezifische Hinweise gelten.

Diese Hinweise dienen der sachgerechten Verwendung und Pflege der Produkte und dürfen gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht unzulässig einschränken.

2. Gesetzliche Gewährleistung

Für sämtliche bei oreldino erworbenen Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den anwendbaren Vorschriften des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, die bei der Übergabe der Ware bereits vorhanden waren beziehungsweise deren Ursache zu diesem Zeitpunkt bereits bestand.

Ein Sachmangel kann insbesondere vorliegen, wenn ein Produkt nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder die gesetzlich maßgeblichen objektiven Anforderungen nicht erfüllt.

Hierzu gehören beispielsweise erhebliche Materialfehler, fehlerhafte Bauteile, konstruktive Mängel oder andere Abweichungen von den vertraglich geschuldeten Eigenschaften.

Die gesetzliche Gewährleistung ist keine freiwillige Zusatzleistung des Händlers, sondern Bestandteil der gesetzlichen Verbraucherrechte.

Die Inanspruchnahme berechtigter Gewährleistungsansprüche ist für den Verbraucher unentgeltlich.

3. Dauer der gesetzlichen Gewährleistung

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei gewöhnlichen beweglichen Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

Dies gilt insbesondere für typische Möbel und Gartenprodukte unseres Sortiments.

Für bestimmte Waren können gesetzliche Sonderregelungen gelten.

Insbesondere können für Bauwerke und für bestimmte, entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise in Bauwerke eingebaute Materialien längere gesetzliche Verjährungsfristen vorgesehen sein.

Ob solche Sonderregelungen beispielsweise bei einem Gartenhaus oder bestimmten Bauteilen zur Anwendung kommen, richtet sich nach der rechtlichen Einordnung des konkreten Produkts und dessen Verwendung.

Gesetzliche Sonderbestimmungen über den Beginn, die Hemmung oder die Verlängerung von Verjährungsfristen bleiben unberührt.

Wir verkürzen die gesetzlichen Verjährungsfristen gegenüber Verbrauchern nicht durch diese Richtlinie.

4. Beweislast bei Produktmängeln

Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Ware ein Zustand, der von den gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit abweicht, wird grundsätzlich vermutet, dass der entsprechende Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

Dies gilt, soweit die gesetzliche Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des festgestellten Zustands unvereinbar ist.

Nach Ablauf dieses Zeitraums richtet sich die Beurteilung der Voraussetzungen eines Gewährleistungsanspruchs nach den allgemeinen gesetzlichen Beweislastregeln.

Ein Anspruch wird nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil ein Mangel erst mehrere Monate nach der Lieferung festgestellt wird.

Wir prüfen entsprechende Reklamationen anhand der verfügbaren Informationen und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

5. Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Die gesetzliche Gewährleistung und eine freiwillige Garantie sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.

Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig davon, ob der Händler oder Hersteller eine zusätzliche Garantie anbietet.

Eine freiwillige Garantie ist dagegen eine zusätzliche Verpflichtung des jeweiligen Garantiegebers.

Der Umfang einer solchen Garantie kann sich beispielsweise auf bestimmte Materialien, Bauteile, Funktionen oder eine ausdrücklich zugesagte Haltbarkeit beziehen.

Eine freiwillige Garantie kann zeitliche, räumliche und sachliche Bedingungen enthalten, die in der jeweiligen Garantieerklärung festgelegt werden.

Soweit für ein bestimmtes Produkt eine zusätzliche Hersteller- oder Händlergarantie ausdrücklich angeboten wird, gelten die zugehörigen Garantiebedingungen.

Eine allgemeine zusätzliche Herstellergarantie oder Händlergarantie mit einer bestimmten Laufzeit wird durch diese Richtlinie nicht zugesagt.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von einer zusätzlichen Garantie und werden durch diese nicht eingeschränkt.

6. Gewährleistung für Gartenhäuser

Unsere Gartenhäuser können aus unterschiedlichen Materialien und Bauteilen bestehen, darunter Wand- und Dachelemente, Verbindungselemente, Türen, Beschläge und gegebenenfalls weitere Konstruktionsteile.

Für diese Produkte gelten die gesetzlichen Anforderungen an die vereinbarte Beschaffenheit, die Konstruktion und die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit.

Mögliche Sachmängel können beispielsweise sein:

  • Fehlerhafte oder beschädigte Konstruktionsteile

  • Erhebliche Abweichungen von vereinbarten Produktmaßen

  • Mangelhafte Wand- oder Dachelemente

  • Fehlerhafte Verbindungen oder Beschläge

  • Fehlende wesentliche Bauteile

  • Unzureichende oder fehlerhafte Montageanleitungen

  • Material- oder Verarbeitungsfehler, die die vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen

Gartenhäuser können je nach Modell eine fachgerechte Montage, eine geeignete Aufstellfläche und bestimmte Schutz- oder Wartungsmaßnahmen erfordern.

Die jeweils geltenden produktspezifischen Anforderungen ergeben sich aus den Produktinformationen und Montagehinweisen.

Eine unsachgemäße Montage oder ein ungeeigneter Untergrund kann unter Umständen zu Schäden führen, die nicht auf einem bei Übergabe vorhandenen Produktmangel beruhen.

Dies führt jedoch nicht zu einem pauschalen Ausschluss gesetzlicher Gewährleistungsansprüche.

Insbesondere bleiben Ansprüche wegen fehlerhafter Montageanleitungen, mangelhafter Bauteile oder sonstiger gesetzlich relevanter Sachmängel bestehen.

7. Gewährleistung für Gartenliegen und Gartenbänke

Gartenliegen und Gartenbänke sind für die Nutzung unter den in der jeweiligen Produktbeschreibung angegebenen Bedingungen vorgesehen.

Je nach Modell können unterschiedliche Materialien wie Holz, Metall, Kunststoff oder textile Elemente verwendet werden.

Die gesetzliche Gewährleistung umfasst insbesondere Mängel, die die vereinbarte Stabilität, Funktion oder Sicherheit des Produkts beeinträchtigen.

Hierzu können beispielsweise fehlerhafte Rahmenverbindungen, mangelhafte Sitzflächen, beschädigte tragende Bauteile oder Defekte an beweglichen Funktionen gehören.

Bei Gartenliegen mit verstellbaren Rückenlehnen oder anderen beweglichen Elementen gelten die vereinbarten funktionalen Eigenschaften.

Normale, durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehende Abnutzungserscheinungen stellen nicht automatisch einen Sachmangel dar.

Witterungsbedingte Veränderungen müssen stets unter Berücksichtigung der vereinbarten Produkteigenschaften, des verwendeten Materials und der vorgesehenen Nutzung beurteilt werden.

Insbesondere schließen wir Gewährleistungsansprüche nicht pauschal aus, nur weil ein Produkt im Außenbereich verwendet wurde.

8. Gewährleistung für Gartenboxen und Aufbewahrungsbänke

Gartenboxen und Aufbewahrungsbänke dienen je nach Produktmodell der Aufbewahrung von Gegenständen und gegebenenfalls zusätzlich als Sitzgelegenheit.

Für diese Produkte gelten die jeweils vereinbarten Anforderungen an Material, Funktionalität und Verarbeitung.

Mögliche Mängel können beispielsweise beschädigte Deckel, fehlerhafte Scharniere, mangelhafte Verschlüsse oder instabile Verbindungselemente sein.

Ist eine bestimmte Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse oder Feuchtigkeit ausdrücklich vereinbart, gehört diese Eigenschaft zur geschuldeten Produktbeschaffenheit.

Nicht jedes Aufbewahrungsprodukt ist automatisch vollständig wasserdicht oder für die Lagerung empfindlicher Gegenstände bei jeder Witterung geeignet.

Maßgeblich sind die konkreten Angaben in der jeweiligen Produktbeschreibung.

Weicht ein Produkt von zugesicherten Eigenschaften ab, bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bestehen.

9. Gewährleistung für Esszimmerstühle und Adirondackstühle

Esszimmerstühle und Adirondackstühle müssen den vereinbarten Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Stabilität und bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechen.

Bei Esszimmerstühlen können insbesondere die Stabilität des Gestells, die Verbindung der Bauteile sowie die Verarbeitung von Sitz- und Rückenflächen von Bedeutung sein.

Adirondackstühle sind je nach Modell für die Verwendung im Außenbereich vorgesehen und können aus unterschiedlichen Materialien bestehen.

Relevante Produktmängel können insbesondere sein:

  • Instabile oder fehlerhafte Rahmenverbindungen

  • Fehlerhaft verarbeitete Sitzflächen

  • Mangelhafte Armlehnen oder Rückenlehnen

  • Beschädigte tragende Konstruktionselemente

  • Fehlende oder ungeeignete Verbindungsteile

  • Abweichungen von vereinbarten Materialeigenschaften

Die Nutzung eines Produkts entsprechend seinem vorgesehenen Verwendungszweck führt nicht zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte.

Ob eine festgestellte Veränderung auf einen Sachmangel oder auf gewöhnliche Abnutzung zurückzuführen ist, wird anhand der konkreten Umstände beurteilt.

10. Natürliche Materialien und witterungsbedingte Veränderungen

Einige Möbel und Gartenprodukte können aus natürlichen Materialien, insbesondere Holz, gefertigt sein.

Natürliche Materialien können individuelle Maserungen, Farbunterschiede und andere materialtypische Eigenschaften aufweisen.

Auch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Witterungseinflüsse können das Erscheinungsbild oder die Eigenschaften bestimmter Materialien verändern.

Solche Veränderungen sind nicht in jedem Fall als Sachmangel anzusehen.

Ob eine bestimmte Eigenschaft vertragsgemäß ist, richtet sich jedoch stets nach den vereinbarten Produkteigenschaften, den gesetzlichen Anforderungen und der vorgesehenen Verwendung.

Erhebliche Risse, unzureichende Stabilität, vorzeitige Materialschäden oder andere Auffälligkeiten können je nach Einzelfall einen Sachmangel darstellen.

Eine pauschale Ablehnung von Reklamationen aufgrund natürlicher Materialeigenschaften oder gewöhnlicher Witterungseinflüsse erfolgt nicht.

Wir empfehlen, die jeweiligen Pflege- und Nutzungshinweise zu beachten, um die Produkte möglichst lange in einem guten Zustand zu erhalten.

11. Montage, Verwendung und Pflege

Einige unserer Produkte werden zerlegt geliefert und müssen vor der ersten Verwendung montiert werden.

Soweit eine Montage erforderlich ist, liegt dem jeweiligen Produkt eine entsprechende Montageanleitung bei.

Bitte beachten Sie die darin beschriebenen Arbeitsschritte, Sicherheitshinweise und gegebenenfalls erforderlichen Befestigungen.

Bei Gartenhäusern können zusätzliche Anforderungen an den Untergrund oder die bauliche Vorbereitung bestehen.

Die eigenständige Montage ist grundsätzlich Bestandteil der vorgesehenen Nutzung, sofern das Produkt als Selbstmontageartikel angeboten wird.

Eine fehlerhafte Montageanleitung oder eine mangelhafte Konstruktion kann gesetzliche Gewährleistungsansprüche begründen.

Schäden, die nachweislich ausschließlich durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung, äußere Gewalteinwirkung oder eine vom Produktmangel unabhängige unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, fallen grundsätzlich nicht unter die gesetzliche Sachmängelhaftung.

Gesetzliche Beweislastregeln und Verbraucherrechte bleiben hiervon unberührt.

12. Rechte bei mangelhaften Produkten

Wenn ein Produkt einen Sachmangel aufweist, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte nach den §§ 437 ff. BGB zu.

Sie können grundsätzlich Nacherfüllung verlangen.

Im Rahmen der Nacherfüllung können Sie nach den gesetzlichen Voraussetzungen zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:

  • Beseitigung des Mangels durch Reparatur

  • Lieferung einer mangelfreien Sache

Die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung kann nur unter den hierfür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen verweigert werden, beispielsweise wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.

Wir informieren Sie über die rechtlich möglichen Maßnahmen und stimmen die weitere Bearbeitung mit Ihnen ab.

Bei mehrteiligen Produkten kann eine geeignete Nacherfüllung je nach Sachverhalt auch durch die Reparatur oder den Ersatz einzelner fehlerhafter Komponenten erfolgen.

Eine solche Maßnahme muss jedoch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Ihnen darüber hinaus Rechte auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zustehen.

13. Reparatur und Verlängerung der Verjährungsfrist

Wir unterstützen die sachgerechte Reparatur von Produkten, soweit diese zur Behebung eines Mangels geeignet und rechtlich vorgesehen ist.

Bei einer Reparatur können beispielsweise beschädigte Verbindungselemente, fehlerhafte Scharniere oder andere mangelhafte Komponenten instand gesetzt oder ersetzt werden.

Bei Kaufverträgen, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden, gelten zusätzliche gesetzliche Regelungen zur Verlängerung der Verjährungsfrist im Zusammenhang mit einer Nachbesserung.

Wird die gesetzliche Nacherfüllung gemäß § 439 BGB durch Nachbesserung erbracht, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen eines Mangels nach Maßgabe von § 475e Abs. 5 BGB einmalig um zwölf Monate.

Vor der Durchführung einer entsprechenden Nacherfüllung informieren wir Verbraucher über das gesetzliche Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung sowie über die mögliche Verlängerung der Verjährungsfrist.

Weitere gesetzliche Bestimmungen über Verjährung und Nacherfüllung bleiben unberührt.

14. Kosten der gesetzlichen Nacherfüllung

Bei einem berechtigten Gewährleistungsanspruch übernehmen wir die Kosten, die für die gesetzlich geschuldete Nacherfüllung erforderlich sind.

Hierzu gehören insbesondere erforderliche:

  • Transportkosten

  • Versandkosten

  • Arbeitskosten

  • Materialkosten

  • Kosten einer notwendigen Reparatur

  • Kosten einer erforderlichen Ersatzlieferung

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können auch notwendige Aus- und Einbaukosten beziehungsweise entsprechende Aufwendungen im Zusammenhang mit einer mangelhaften Sache zu übernehmen sein.

Bei Gartenhäusern und anderen größeren Produkten prüfen wir die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Art des Produkts und der gesetzlichen Vorschriften.

Eine gesetzlich geschuldete Nacherfüllung erfolgt für den Verbraucher unentgeltlich.

Zusätzliche Prüfungs-, Bearbeitungs- oder Servicegebühren werden für berechtigte Gewährleistungsansprüche nicht erhoben.

15. Meldung und Bearbeitung von Gewährleistungsfällen

Sollten Sie einen möglichen Produktmangel feststellen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

E-Mail: shophelp@oreldino.com

Telefon: +1 (281) 614-0168

Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit folgende Informationen mit:

  • Ihre Bestellnummer

  • Die Bezeichnung des betroffenen Artikels

  • Eine kurze Beschreibung des festgestellten Mangels

  • Fotos des betroffenen Produkts

  • Gegebenenfalls ein Video des Problems

  • Bei Bedarf Fotos der Verpackung oder der betreffenden Bauteile

Wir empfehlen, erkennbare Probleme möglichst zeitnah zu melden.

Eine Meldung innerhalb eines Tages nach Erhalt der Ware kann die Bearbeitung von Transportschäden erleichtern.

Diese Empfehlung stellt keine gesetzliche Ausschlussfrist dar.

Auch bei einer späteren Meldung bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen.

Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die verfügbaren Informationen in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen.

Sollten weitere Angaben erforderlich sein, kontaktieren wir Sie.

Die anschließende Reparatur, Ersatzteillieferung oder sonstige Nacherfüllung erfolgt innerhalb eines gesetzlich angemessenen Zeitraums und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher.

16. Ersatzteile und Ersatzlieferungen

Bei bestimmten Produkten kann eine Ersatzteillieferung eine geeignete Möglichkeit zur Behebung eines Mangels darstellen.

Dies betrifft beispielsweise fehlende Verbindungselemente, beschädigte Beschläge oder einzelne fehlerhafte Konstruktionsteile.

Bei Gartenhäusern kann die Nachlieferung eines einzelnen Bauteils eine vollständige Rücksendung der gesamten Konstruktion unter Umständen vermeiden.

Auch bei Gartenboxen, Gartenbänken und Esszimmerstühlen kann der Austausch bestimmter Komponenten sinnvoll sein.

Eine Ersatzteillieferung erfolgt bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen kostenfrei, soweit sie Bestandteil der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung ist.

Falls eine vollständige Ersatzlieferung erforderlich ist, organisieren wir den entsprechenden Versand.

Die gesetzlich vorgesehenen Wahlrechte des Verbrauchers bleiben bestehen.

17. Rücksendung und Abholung mangelhafter Waren

Wenn zur Prüfung oder Behebung eines Mangels eine Rücksendung erforderlich ist, stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Für paketversandfähige Waren stellen wir bei einer berechtigten Reklamation die erforderlichen Versandinformationen und gegebenenfalls ein kostenfreies Rücksendeetikett oder einen QR-Code zur Verfügung.

Bei größeren und sperrigen Produkten können wir eine geeignete Abholung organisieren.

Dies betrifft insbesondere umfangreiche Gartenhäuser, größere Gartenboxen und andere Artikel, deren Rücktransport besondere organisatorische Maßnahmen erfordert.

Unser Kundenservice informiert Sie über den vorgesehenen Ablauf.

Bei gesetzlich geschuldeter Nacherfüllung tragen wir die erforderlichen Rücktransportkosten.

Sollte das ursprüngliche Verpackungsmaterial nicht mehr vorhanden sein, führt dies nicht automatisch zum Verlust Ihrer gesetzlichen Rechte.

Die Organisation einer erforderlichen Rücksendung erfolgt unter Berücksichtigung der konkreten Eigenschaften des Produkts und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

18. Freiwillige Hersteller- und Händlergarantien

Für einzelne Produkte kann zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Garantie eines Herstellers oder Verkäufers bestehen.

Eine solche Garantie gilt nur, wenn sie für das jeweilige Produkt ausdrücklich zugesagt wurde.

Maßgeblich sind die jeweiligen Garantiebedingungen des benannten Garantiegebers.

Eine Garantieerklärung muss insbesondere über den Garantiegeber, die betroffenen Produkte, die Garantiedauer, den räumlichen Geltungsbereich und das Verfahren zur Geltendmachung von Garantieansprüchen informieren.

Sofern für ein bestimmtes Produkt eine zusätzliche Garantie angeboten wird, werden die entsprechenden Garantieinformationen gemäß den gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt.

Eine freiwillige Garantie ersetzt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber oreldino.

Auch wenn keine zusätzliche Garantie besteht oder eine freiwillige Garantie abgelaufen ist, können weiterhin gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen.

19. Abgrenzung zu gewöhnlichem Verschleiß und äußeren Schäden

Die gesetzliche Gewährleistung schützt Verbraucher vor vertragswidrigen Mängeln.

Sie stellt jedoch keine allgemeine Versicherung gegen sämtliche Schäden dar, die nach der Lieferung unabhängig von einem Produktmangel entstehen können.

Gewöhnlicher Verschleiß infolge bestimmungsgemäßer Nutzung stellt nicht automatisch einen Sachmangel dar.

Ebenso können nach der Übergabe verursachte Beschädigungen durch äußere Gewalteinwirkung oder eine eindeutig nicht bestimmungsgemäße Verwendung außerhalb der gesetzlichen Sachmängelhaftung liegen.

Entscheidend ist jeweils, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eines Sachmangels und eines entsprechenden Anspruchs erfüllt sind.

Wir prüfen jeden gemeldeten Sachverhalt individuell.

Eine pauschale Ablehnung gesetzlicher Gewährleistungsansprüche allein aufgrund einer Nutzung im Außenbereich, einer Montage oder des Ablaufs einer freiwilligen Garantie erfolgt nicht.

20. Kundenservice und Kontakt

Bei Fragen zu einem möglichen Produktmangel, einer Reparatur, Ersatzteillieferung oder einem gesetzlichen Gewährleistungsanspruch können Sie sich an unseren Kundenservice wenden.

oreldino

Inhaber: CONNIE BOWDEN

Geschäftsanschrift:

3307 Sayle St

Greenville, TX 75401

Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

E-Mail: shophelp@oreldino.com

Telefon: +1 (281) 614-0168

Servicezeiten:

Montag bis Freitag, 09:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr, mitteleuropäische Ortszeit (MEZ/MESZ).

Bitte geben Sie bei Fragen zu einer bestehenden Bestellung nach Möglichkeit Ihre Bestellnummer an.

21. Weitere Informationen

Diese Richtlinie erläutert die gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie die Voraussetzungen und Unterschiede zusätzlicher freiwilliger Garantien bei oreldino.

Weitere Informationen zur Meldung beschädigter, fehlerhafter oder unvollständig gelieferter Waren finden Sie in unserer Richtlinie Beschädigte oder fehlerhafte Ware.

Einzelheiten zu Rücksendungen, freiwilligen Rückgaben und Rückerstattungen finden Sie in unserer Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie.

Informationen zu den allgemeinen Vertragsbedingungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Besondere Informationen zur Lieferung und Rücksendung größerer Artikel finden Sie in unseren Lieferbedingungen für Speditionsware.